5 Jahres Garantie.Garantieverlängerung /Kaiser Kühlschränke und Weinkühlschränke
Details
5 Jahres Garantie.
Garan
Zusätzlich zu der Hersteller Garantie,wird hiermit Verlängerung auf weitere 3 Jahre angeboten.
Kauf der Garantieverlängerung ist nur mit dem Kauf der Kaiser Kühlschränke und Weinkühlschrän
- Umfang der Garantie
Diese Garantie ist eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des
§ 443 BGB. Garantiegeberin ist die Garantie-Datenbank 24 GmbH
(nachfolgend „Garantiegeberin“). Dieser Garantie unterfallen alle bei Ihrem
Verkäufer*innen gekauften und in der Garantie-Urkunde einzeln
aufgeführten, installierten Elektroeinbau-, sowie Standgeräte, z. B. Kühl- oder
Gefrierschränke, Herde, Mikrowellen, Backöfen, Geschirrspüler und
Dunstabzugshauben, sowie Kaffee-Vollautomaten. Durch diese Garantie
werden Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die Ihnen gegenüber dem
Verkäufer*innen zustehen, nicht eingeschränkt.
Die Garantiegeberin ersetzt Ihnen nach Maßgabe der folgenden
Garantiebestimmungen die Kosten der Reparatur Ihres Gerätes bei Fehlern, die
nachweislich auf Konstruktions- oder Fabrikationsfehler, Guss- oder
Materialfehler zurückzuführen sind. Die im Schadenfall bezugsberechtigte
Person / jur. Person ist in der Urkunde namentlich genannt. Bei
Eigentumsübergang bedarf es einer Vertragsumschreibung.
Für Kaffee-Vollautomaten und Armaturen gelten zusätzlich die
abweichenden und ergänzenden Bestimmungen gem. Punkt 7 und Punkt 8.
Der Garantieanspruch setzt voraus, dass die Garantieabwicklung gemäß Punkt 6
(Was tun im Schadensfall?) durchgeführt und gemeldet wurde.
Die Garantie erfasst den Ersatz der nachfolgenden Leistungen:
Kompetente Service-Leistung ab dem ersten Tag der Übergabe des
Gerätes zur Abwicklung von Mangelanzeigen und Koordination der
Mangelbeseitigung;
Materialkosten und Kosten für die Instandsetzung mangelhafter Teile
oder den Austausch durch Neuteile;
Arbeitslohn für Fehlerbeseitigung;
An- und Abfahrtskosten;
Transportkosten (ausgenommen bei Kaffee-Vollautomaten).
Kosten für Bedienungs- und/oder Anwendungsfehler, Überprüfung,
Orientierungsbesuche, Kostenvoranschläge o.ä. werden nicht
erstattet.
- Beginn und Ende der Garantie
Die Garantie beginnt nach Ausstellung dieser Garantieurkunde und endet
nach Ablauf von 60 Monaten vom Auslieferungsdatum. Die Garantie besteht als
Anschlussgarantie nur für Fehler, die nach Ablauf von 24 Monaten seit dem
Auslieferungsdatum bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des
Verkäufers aufgetreten sind. Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine
Verlängerung der Garantielaufzeit.
3. Ausschlüsse / Wegfall der Garantie
Diese Garantie ist kein Wartungsvertrag. Wartungsarbeiten und der Ersatz
von Verschleißteilen werden im Rahmen dieser Garantie nicht ersetzt. Ebenso
keine Zusatz- oder Sonderaufwendungen.
Die Garantie erstreckt sich daher nicht auf:
Schäden durch unsachgemäße Behandlung, übermäßige
Beanspruchung, chemische oder elektrochemische Einwirkungen von
Wasser wie Rost, Laugenverschleppungen, Mahlwerk-Verklebungen,
Verstopfungen, Standortwechsel ohne Fachspedition.
Geringfügige Fehler, die für die Tauglichkeit im Gebrauch nicht
erheblich sind.
Zubehör wie Backbleche, Auszüge, Geschirrkörbe und Schubfächer
Glas, Gummi, Kunststoff, Dichtungen, Emaille, Reinigung / Entkalkung
des Gerätes, Leuchtmittel einschließlich der zu deren Betrieb
erforderlichen, technischen Vorrichtungen, Türgriffe/Drehgriffe,
Schalter und leicht zerbrechliche Materialien.
Schäden durch äußere Einflüsse und Ereignisse (z.B. Wasserschaden
nach Rohrbruch) und sonstige anormale Umweltbedingungen und
Elementarschäden.
Schäden durch natürliche Abnutzung, Überlastung und falsches
Zubehör.
Beschädigung der Oberfläche oder der Farbe und Lackierung, z. B.
durch den Einsatz von nicht geeigneten Reinigungsmitteln.
Schäden durch den Einsatz vom Hersteller nicht freigegebener
Zubehör-, Ergänzungs-, Anbauteile, Pflegemittel und nicht freigegebene
Verbrauchs- und Wartungsmaterialien.
Zum Hauptzweck gewerblich genutzte Geräte.
Bei Verstoß gegen diese Garantiebestimmungen oder Nichterfüllung der hier
genannten Voraussetzungen, erlischt die Garantie vollständig. Die Garantie
erlischt insbesondere bei Reparaturen und Eingriffen durch nicht von uns
autorisierten Kundendienste oder bei Selbstvornahme.
4. Garantie-Obergrenze
Die Garantiesumme pro Gerät ist auf dessen Neukaufpreis begrenzt. Das gilt
unabhängig davon, ob im Einzelfall die voraussichtlichen Reparaturkosten den
Kaufpreis des betreffenden Gerätes übersteigen (Totalschaden) oder ob die
voraussichtlichen Reparaturkosten zusammen mit bereits erbrachten
Garantieleistungen für dasselbe Gerät dessen Kaufpreis übersteigen.
2022-06-30 Garantiebestimmungen zur 3 auf 2 Jahre Anschlussgarantie
Soweit eine Reparatur den Kaufpreis übersteigen würde, wird anstelle der
Reparaturkosten der Kaufpreis des Geräts abzüglich bereits erbrachter
Garantieleistungen ersetzt. Bei Überschreiten der Garantieobergrenze
erlischt die Garantie vorzeitig, soweit in dieser Höhe geleistet worden ist.
5. Haftung
Die Haftung für weitergehende Ansprüche aufgrund eines Defekts (z. B.
Fremd- oder Folgeschäden außerhalb des Gerätes, sonstige Begleitschäden) ist
ausgeschlossen. Die gesetzliche Gewährleistung und Haftung des
Verkäufers sowie die Haftung des Herstellers aus dem
Produkthaftungsgesetz bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
6. Was tun im Schadensfall?
Vor einer Reparatur und zur Wahrung der Garantieansprüche müssen Sie
einen Schaden innerhalb von 14 Tagen an die Garantiegeberin für Sie
kostenfrei melden. Dort werden Sie über den weiteren Verlauf der
individuellen Schadenabwicklung in Bezug auf die Kundendiensteinschaltung
informiert. Einen Schaden können Sie direkt über folgende Internetadresse
melden:
Internetadresse: www.5-jahre-garantie.de oder
Servicehotline: +49 6103 391 780
Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 09:00 -17:00 Uhr
E-Mail: [email removed by eBay]
Garantie-Datenbank 24 GmbH- Hans-Strothoff-Platz1 – D-63303 Dreieich
Die Garantie-Abwicklung kann nur in deutscher Sprache durchgeführt
werden.
- Bestimmungen für Kaffee-Vollautomaten
Zusätzlich gilt:
Die Verbringung der Standgeräte zum Werkskundendienst (hin und
zurück) erfolgt grundsätzlich auf eigene Rechnung und Risiko.
Die Garantie endet vorzeitig bei Nicht-Einhaltung der werksseitig
festgelegten Hinweise für Nutzung, Pflege, Reinigung, Entkalkung /
Service, mangelnder Wartung und Reinigung sowie bei Erreichung von
15.000 gebrühten Tassen. Maßgeblich für die Feststellung ist der
werksseitige Zähler.
Der bestimmungsgemäße Geräte-Service ist im Schadensfall
nachzuweisen und muss ebenfalls durch den jeweiligen
Werkskundendienst durchgeführt werden, sofern die
Werksvorschriften keine Eigenleistung des Benutzers zulassen.
Abweichend von Punkt 4 wird die mögliche Leistung pro Gerät auf
dessen wirtschaftlichen Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadenseintritts
begrenzt. Dieser beträgt ab dem 3. Jahr 75%, im 4. Jahr 65% und im 5.
Jahr 55% des nachgewiesenen, ursprünglichen Kaufpreises. Dem
Kunden bleibt es unbenommen im Einzelfall einen höheren Zeitwert
nachzuweisen.
- Bestimmungen für Armaturen und Armatursysteme
Zusätzlich gilt:
Eine Garantie für Armaturen und Armatursysteme besteht nur, wenn diese
gemäß den Montage- und Dichtmittelanweisungen des Herstellers
fachmännisch eingebaut wurden. Ausgeschlossen ist eine Garantieleistung
darüber hinaus in folgenden Fällen:
Reduzierung der Durchflussmenge durch Verschmutzungen oder
Verkalkungen;
Undichtigkeiten durch lose Verbindungen;
Zu wenig Druck durch unterschiedliche Druckverhältnisse im
Leitungsnetz;
Schäden an Verschleißteilen wie etwa gerissene Metallummantelung
des Brauseschlauchs.
Garantieverlängerung ist für den Erwerb von den Geräten in Deutschland und Österreich möglich.
Weitere Informationen
Lieferzeit | 1-2 Tage |
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